Was zu den ortsfesten Anlagen gehört
Ortsfeste elektrische Anlagen sind fest mit dem Gebäude oder der Maschine verbunden: Hauptverteilung und Unterverteilungen, Zähleranlage, Steckdosen- und Beleuchtungsstromkreise, fest angeschlossene Maschinen und Motoren, Wallboxen, Torantriebe, Heizungs- und Lüftungsanlagen, Außen- und Kellerbeleuchtung, Anlagen in Gemeinschaftsbereichen von Mehrfamilienhäusern.
Der Betreiber ist nach DGUV Vorschrift 3 und Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, diese Anlagen wiederkehrend durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Der Prüfbericht ist der Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft, Sachversicherer und im Schadensfall.
Prüfumfang nach DIN VDE 0105-100
Besichtigen
- Zustand von Verteilungen, Abdeckungen, Berührungsschutz, Kennzeichnung der Stromkreise
- Leitungsverlegung, Klemmstellen, Zugentlastungen, Überlastungs- und Brandspuren
- Schutzeinrichtungen: Leitungsschutzschalter, Fehlerstromschutzschalter, Überspannungsschutz
- Potentialausgleich, Erdung, Zustand von Steckdosen und Schaltern
Erproben
- Auslösung der Fehlerstromschutzschalter (Prüftaste und Auslösestrom, Auslösezeit)
- Funktion von Not-Aus, Schaltern, Meldeeinrichtungen, Drehrichtung von Drehstrommotoren
Messen
- Durchgängigkeit der Schutzleiter und des Potentialausgleichs
- Isolationswiderstand je Stromkreis
- Schleifenimpedanz und Kurzschlussstrom, Abschaltbedingungen
- Auslösestrom und Auslösezeit der RCD, Erdungswiderstand soweit zugänglich
Prüffristen
| Anlage | Richtwert | Hinweis |
|---|---|---|
| Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel allgemein | 4 Jahre | DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1A |
| Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art | 1 Jahr | nach DIN VDE 0100-700, z. B. Baustellen, feuchte Räume |
| Fehlerstromschutzschalter in stationären Anlagen | 6 Monate | Prüftaste durch den Benutzer |
| Fehlerstromschutzschalter in nichtstationären Anlagen | arbeitstäglich bis 1 Monat | Prüftaste, Baustellen |
Die konkrete Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers. Nach der Prüfung erhalten Sie eine Empfehlung je Anlage und eine Erinnerung vor Ablauf.
Ablauf der Anlagenprüfung
- Begehung: Umfang der Anlage, Anzahl der Verteilungen und Stromkreise, vorhandene Unterlagen, Abschaltmöglichkeiten. Danach Festpreis.
- Terminplanung: Abschaltzeiten stromkreisweise mit Ihnen abgestimmt, bei Bedarf früh morgens, abends oder am Wochenende.
- Prüfung: Besichtigen, Erproben, Messen je Verteilung und Stromkreis mit kalibriertem Installationstester.
- Prüfbericht: Je Anlage mit Messwerten, Mängeln nach Dringlichkeit (sofort, kurzfristig, empfohlen) und Handlungsempfehlung.
- Nachbereitung: Auf Wunsch Begleitung der Mängelbeseitigung und Nachprüfung, Erinnerung vor der nächsten Frist.
Für Hausverwaltungen: Gemeinschaftsanlagen
In Mehrfamilienhäusern gehören Treppenhaus- und Kellerbeleuchtung, Klingel- und Türanlage, Aufzugszuleitung, Heizungsraum, Waschküche und Außenanlagen zu den Gemeinschaftsanlagen, für die der Eigentümer verantwortlich ist. Die Prüfung lässt sich mit der Rauchwarnmelder-Wartung in einem Objekttermin verbinden.
Kosten
Der Preis richtet sich nach Anzahl der Verteilungen und Stromkreise sowie nach Erreichbarkeit und Abschaltaufwand. Nach der Begehung erhalten Sie ein Festpreisangebot. Anfahrt innerhalb von Oberhausen ist enthalten. Für eine erste Einschätzung reicht ein Foto der Verteilung oder die Angabe, wie viele Sicherungskästen es gibt.
Häufige Fragen
Muss die Anlage für die Prüfung abgeschaltet werden?
Teilweise. Isolationsmessungen erfordern spannungsfreie Stromkreise, Schleifenimpedanz und RCD-Auslösung werden unter Spannung gemessen. Abschaltungen werden vorher mit Ihnen abgestimmt, meist stromkreisweise und außerhalb der Kernzeiten.
Wie oft muss eine ortsfeste Anlage geprüft werden?
Richtwert nach DGUV Vorschrift 3 sind vier Jahre. In Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art nach DIN VDE 0100-700 ein Jahr. Fehlerstromschutzschalter sollen alle sechs Monate über die Prüftaste betätigt werden, auf Baustellen monatlich.
Was ist der Unterschied zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte?
Ortsfest ist alles, was fest installiert ist: Verteilung, Leitungen, Steckdosen, fest angeschlossene Maschinen. Die Geräte mit Stecker werden separat nach DIN VDE 0701-0702 geprüft. Beides lässt sich an einem Termin kombinieren.
Brauche ich Schaltpläne oder Unterlagen?
Hilfreich, aber keine Voraussetzung. Fehlende Unterlagen werden bei der Begehung aufgenommen, die Stromkreise im Protokoll benannt. Sie erhalten damit auch eine aktuelle Dokumentation Ihrer Verteilung.
