Welche Geräte geprüft werden müssen
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind alle Geräte, die während des Betriebs bewegt werden können oder mit einer Steckverbindung an das Netz angeschlossen sind. In einem Büro sind das Computer, Monitore, Drucker, Netzteile, Tischleuchten, Kaffeemaschine und Kühlschrank. In Werkstatt und Produktion kommen Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen, Kabeltrommeln, Mehrfachsteckdosen, Baustellenverteiler und Ladegeräte hinzu. In der Praxis medizinische Kleingeräte, soweit sie nicht unter die Medizinprodukte-Betreiberverordnung fallen.
Die Prüfpflicht liegt beim Unternehmer (DGUV Vorschrift 3 § 5, Betriebssicherheitsverordnung § 14). Sie gilt unabhängig von der Betriebsgröße und auch für Geräte, die Mitarbeitende privat mitgebracht haben, sobald sie im Betrieb genutzt werden.
So läuft die Prüfung nach DIN VDE 0701-0702
- Erfassung: Jedes Gerät bekommt eine Nummer und wird mit Typ, Standort und Schutzklasse in die Geräteliste aufgenommen. Bei Folgeprüfungen wird die Liste weitergeführt.
- Sichtprüfung: Gehäuse, Anschlussleitung, Stecker, Zugentlastung, Knickschutz, Kennzeichnung, Anzeichen für Überhitzung oder unsachgemäße Reparatur.
- Messung: Schutzleiterwiderstand (Schutzklasse I), Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom oder Berührungsstrom, bei Bedarf Ersatzableitstrom. Mit kalibriertem Gerätetester, Messwerte werden gespeichert.
- Funktionsprüfung: Das Gerät wird eingeschaltet und auf bestimmungsgemäße Funktion geprüft, inklusive Schalter und Schutzeinrichtungen.
- Kennzeichnung und Protokoll: Prüfplakette mit Nummer und nächstem Termin, Prüfprotokoll mit allen Messwerten je Gerät, Mängelliste für durchgefallene Geräte.
Prüffristen für ortsveränderliche Betriebsmittel
Die DGUV Vorschrift 3 (Tabelle 1B) nennt als Richtwert sechs Monate, auf Baustellen drei Monate. Liegt die Fehlerquote bei den Prüfungen unter zwei Prozent, darf die Frist verlängert werden: auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten bis auf ein Jahr, in Büros und vergleichbaren Bereichen bis auf zwei Jahre. Die konkrete Frist legt der Betrieb in der Gefährdungsbeurteilung fest. Nach der ersten Prüfung erhalten Sie eine Empfehlung für Ihre Bereiche und eine Erinnerung, bevor die Frist abläuft.
| Einsatzort | Richtwert | Maximal bei Fehlerquote unter 2 % |
|---|---|---|
| Büro, Verwaltung, Praxis | 6 Monate | 24 Monate |
| Werkstatt, Produktion, Lager | 6 Monate | 12 Monate |
| Baustelle | 3 Monate | 12 Monate |
Was Sie nach der Prüfung in der Hand haben
- Prüfprotokoll als PDF: je Gerät Nummer, Typ, Standort, Messwerte, Ergebnis, Prüfer, Datum, nächster Termin.
- Geräteliste als Tabelle, die Sie für Inventar und Folgeprüfungen weiterverwenden können.
- Mängelliste mit Empfehlung: reparieren, ersetzen oder außer Betrieb nehmen.
- Prüfplaketten auf jedem Gerät, gut lesbar, mit nächstem Prüftermin.
Kleine Mängel wie beschädigte Leitungen, defekte Stecker oder fehlende Zugentlastungen können auf Wunsch direkt vor Ort behoben und nachgeprüft werden. So bleibt die Zahl der außer Betrieb genommenen Geräte klein.
Kosten
Abrechnung je Gerät, gestaffelt nach Anzahl. Anfahrt innerhalb von Oberhausen ist im Angebot enthalten. Für ein Festpreisangebot genügt die ungefähre Geräteanzahl; bei größeren Beständen zählen wir gemeinsam vor Ort. Verbindliche Zahlen stehen im Angebot, nicht auf dieser Seite, weil Gerätemix und Erreichbarkeit den Aufwand bestimmen.
Häufige Fragen
Welche Geräte zählen zu den ortsveränderlichen Betriebsmitteln?
Alles, was über Stecker betrieben und bewegt werden kann: Computer, Monitore, Drucker, Ladegeräte, Kaffeemaschinen, Kühlschränke, Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Baustellenverteiler, Leuchten mit Stecker.
Muss ich die Geräte vorher zusammentragen?
Nein. Die Prüfung erfolgt am Arbeitsplatz, die Geräte bleiben, wo sie sind. Nur Baustellengeräte werden sinnvollerweise gesammelt bereitgestellt.
Wie lange ist ein Gerät außer Betrieb?
Wenige Minuten. Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung dauern je Gerät meist zwei bis fünf Minuten, ein PC-Arbeitsplatz mit Monitor und Peripherie etwa zehn Minuten.
Was steht auf der Prüfplakette?
Die Geräte-Nummer, das Prüfdatum und der nächste Prüftermin. Die Nummer findet sich im Protokoll mit allen Messwerten wieder.
Was ist mit Privatgeräten der Mitarbeiter, etwa Ladegeräten oder Ventilatoren?
Sobald sie im Betrieb genutzt werden, fallen sie unter die Prüfpflicht des Unternehmers. Sie werden mitgeprüft oder aus dem Betrieb genommen.
