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Rauchwarnmelder · Hausverwaltungen und Vermieter · Oberhausen

Rauchwarnmelder-Montage und Wartung in Oberhausen

Montage, jährliche Wartung und Dokumentation nach DIN 14676 für Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und private Vermieter in Oberhausen und Umgebung. Ein Ansprechpartner für alle Wohnungen, ein Protokoll je Wohnung, Termine mit den Mietern abgestimmt.

MontageNeu- und Nachrüstung, 10-Jahres-Melder nach DIN EN 14604
WartungJährliche Inspektion nach DIN 14676 mit Protokoll
DokumentationJe Wohnung, je Raum, für Ihre Akte
TerminierungKoordination mit Mietern, Sammeltermine je Objekt

Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen sind Rauchwarnmelder in allen Wohnungen Pflicht. Die Landesbauordnung (§ 49 Absatz 7 BauO NRW) schreibt sie für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure vor, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen. Für Neubauten gilt die Pflicht seit April 2013, Bestandswohnungen mussten bis Ende 2016 nachgerüstet sein.

Für die Installation ist der Eigentümer verantwortlich. Die Betriebsbereitschaft, also Wartung und Batteriewechsel, liegt in NRW grundsätzlich beim unmittelbaren Besitzer, meist dem Mieter, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Aufgabe selbst. Viele Hausverwaltungen tun genau das, weil sie so sicherstellen, dass die Melder in allen Wohnungen tatsächlich funktionieren und die Dokumentation vollständig ist.

Warum Hausverwaltungen die Wartung zentral vergeben

  • Haftung: Im Brandfall wird gefragt, ob die Melder installiert und gewartet waren. Ein Wartungsprotokoll je Wohnung ist der Nachweis.
  • Versicherung: Gebäudeversicherer setzen funktionierende Rauchwarnmelder voraus. Fehlende Wartung kann die Regulierung gefährden.
  • Aufwand: Ein Dienstleister für alle Objekte statt Einzelabsprachen mit jedem Mieter.
  • Kosten: Die Wartungskosten sind in der Regel als Betriebskosten umlagefähig, sofern im Mietvertrag vereinbart. Prüfen Sie das mit Ihrem Rechtsbeistand; hier wird keine Rechtsberatung erteilt.

Montage: Neu- und Nachrüstung

Zum Einsatz kommen Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 mit fest eingebauter 10-Jahres-Batterie, auf Wunsch mit Q-Label. Je Wohnung wird geprüft, welche Räume melderpflichtig sind, die Melder werden nach DIN 14676 positioniert (Raummitte, Abstand zu Wänden und Leuchten, nicht in Zugluft) und in Betrieb genommen. Sie erhalten ein Montageprotokoll mit Raum, Position, Seriennummer und Datum, das Sie in die Objektakte übernehmen können.

Wartung nach DIN 14676: was jährlich passiert

Die DIN 14676 sieht eine Inspektion und Wartung mindestens einmal im Jahr vor. Bei jedem Termin:

  • Sichtkontrolle: Melder unbeschädigt, nicht überstrichen, Raucheintrittsöffnungen frei.
  • Umfeld: keine Möbel oder Umbauten, die die Erfassung behindern, Abstand zu Leuchten und Wänden.
  • Funktionsprüfung über die Prüftaste, Alarmton hörbar.
  • Reinigung der Raucheintrittsöffnungen, bei Bedarf Austausch des Melders.
  • Protokoll je Wohnung mit Ergebnis, Mängeln und nächstem Termin.

Nach zehn Jahren ist der Melder auszutauschen. Der Austauschtermin steht im Protokoll, Sie werden rechtzeitig erinnert.

Ablauf für Hausverwaltungen

  1. Objektliste: Sie nennen Adressen, Anzahl der Wohnungen und ob Montage oder Wartung ansteht.
  2. Angebot: Preis je Wohnung, gestaffelt nach Anzahl, Anfahrt innerhalb von Oberhausen inklusive.
  3. Mieterinformation: Sie erhalten ein Anschreiben zum Aushang oder Versand, Terminfenster je Haus.
  4. Durchführung: Sammeltermin je Objekt, Nachtermin für nicht angetroffene Mieter.
  5. Dokumentation: Protokolle als PDF je Wohnung und als Übersicht je Objekt.

Kosten

Die Abrechnung erfolgt je Wohnung, gestaffelt nach Anzahl der Wohnungen im Objekt. Für die Montage kommt der Gerätepreis hinzu. Ein Festpreisangebot erhalten Sie nach Nennung der Objektliste, bei größeren Beständen nach einer kurzen Begehung. Ein Jahresvertrag mit festem Wartungsmonat ist möglich, dann läuft die Terminierung ohne Ihr Zutun.

Warum Rittmann Technikservice

  • Elektrofachkraft statt Aushilfe: Bastian Rittmann, Industriemeister Elektrotechnik, führt die Arbeiten selbst aus.
  • Ein Ansprechpartner: Für Rauchwarnmelder, DGUV V3 Prüfung der Gemeinschaftsanlagen und elektrotechnische Fragen im Objekt.
  • Vor Ort in Oberhausen: Kurze Anfahrt, flexible Nachtermine, Einsatz auch in Essen, Duisburg, Mülheim und Bottrop.
  • Dokumentation, die hält: Protokolle je Wohnung, digital archivierbar, für Eigentümer, Beirat und Versicherung.

Häufige Fragen

Wer muss die Wartung in NRW bezahlen?

Die Betriebsbereitschaft liegt in NRW grundsätzlich beim Mieter, sofern der Eigentümer sie nicht übernimmt. Übernimmt die Verwaltung die Wartung, sind die Kosten in der Regel als Betriebskosten umlegbar, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Eine rechtliche Prüfung im Einzelfall ersetzt das nicht.

Was, wenn ein Mieter beim Termin nicht da ist?

Es gibt einen Nachtermin je Objekt. Bleibt eine Wohnung dennoch unzugänglich, wird das im Protokoll vermerkt, damit die Verwaltung den Nachweis über den Versuch hat.

Können vorhandene Melder weiter genutzt werden?

Ja, wenn sie der DIN EN 14604 entsprechen, jünger als zehn Jahre sind und die Funktionsprüfung bestehen. Alles andere wird im Protokoll als Austauschempfehlung ausgewiesen.

Werden auch Einzelwohnungen oder Einfamilienhäuser bedient?

Ja. Der Schwerpunkt liegt auf Mehrfamilienhäusern und verwalteten Beständen, Einzelaufträge in Oberhausen sind ebenfalls möglich.

Rittmann Technikservice · Heiderhöfen 24 · 46049 Oberhausen

Wartungstermin für Ihren Bestand planen?

Objektliste senden, Festpreis erhalten, Termine werden mit den Mietern koordiniert.