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Ratgeber DGUV V3

DGUV V3 Prüffristen: Wie oft muss geprüft werden?

Die DGUV Vorschrift 3 nennt in ihrer Durchführungsanweisung Richtwerte für Prüffristen: ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre, ortsveränderliche Betriebsmittel alle 6 Monate, auf Baustellen alle 3 Monate. Bei einer Fehlerquote unter 2 Prozent darf die Frist für ortsveränderliche Geräte auf bis zu 1 Jahr in Werkstatt und Baustelle und bis zu 2 Jahre im Büro verlängert werden. Verbindlich wird die Frist erst durch die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs.

Ortsfeste AnlagenRichtwert 4 Jahre, besondere Räume 1 Jahr
Ortsveränderliche GeräteRichtwert 6 Monate, Baustelle 3 Monate
VerlängerungBis 2 Jahre im Büro bei Fehlerquote unter 2 %
RCD PrüftasteStationär 6 Monate, nichtstationär arbeitstäglich
Werkzeug

Prüffristen-Rechner nach DGUV Vorschrift 3

Bereich wählen, Datum der letzten Prüfung eintragen, nächsten Prüftermin ablesen. Richtwerte, die konkrete Frist legt Ihre Gefährdungsbeurteilung fest.

Prüffrist6 Monate
Nächste PrüfungDatum eintragen

Bei Fehlerquote unter 2 % bis maximal 24 Monate.

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Prüffristen-Tabelle als PDFRichtwerte nach DGUV Vorschrift 3, Tabellen 1A und 1B, zum Aushang

Richtwerte statt starrer Fristen

Die DGUV Vorschrift 3 schreibt in § 5 vor, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen geprüft werden. Die konkreten Zeitabstände stehen nicht im Vorschriftentext, sondern als Richtwerte in der Durchführungsanweisung (Tabellen 1A und 1B). Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel rechtzeitig festgestellt werden.

Seit der Betriebssicherheitsverordnung liegt die Verantwortung für die Festlegung der Frist beim Unternehmer: Nach § 3 BetrSichV sind Art, Umfang und Fristen der Prüfung in der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, § 14 BetrSichV regelt die Prüfung selbst. Die Richtwerte der DGUV sind dabei der anerkannte Ausgangspunkt. Wer davon abweicht, muss das begründen können. Nach oben, also längere Fristen, ist das nur mit nachgewiesener niedriger Fehlerquote möglich, nach unten jederzeit.

Tabelle 1A: Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel

Die Richtwerte für ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel aus der Durchführungsanweisung zu § 5 DGUV Vorschrift 3:

Anlage / BetriebsmittelPrüffrist (Richtwert)Art der PrüfungPrüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel4 Jahreauf ordnungsgemäßen ZustandElektrofachkraft
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700)1 Jahrauf ordnungsgemäßen ZustandElektrofachkraft
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen1 Monatauf WirksamkeitElektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter in stationären Anlagen6 Monateauf einwandfreie Funktion durch Betätigen der PrüfeinrichtungBenutzer
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter in nichtstationären Anlagenarbeitstäglichauf einwandfreie Funktion durch Betätigen der PrüfeinrichtungBenutzer

Zu den Betriebsstätten besonderer Art gehören zum Beispiel Räume mit Badewanne oder Dusche, Baustellen, landwirtschaftliche Betriebsstätten und Schwimmbäder. Nichtstationäre Anlagen sind solche, die nach dem Gebrauch wieder abgebaut werden, etwa auf Baustellen oder bei Veranstaltungen.

Tabelle 1B: Ortsveränderliche Betriebsmittel

Für ortsveränderliche Betriebsmittel, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen, Anschlussleitungen mit Stecker sowie bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss gilt:

EinsatzbedingungRichtwertMaximalwert bei Fehlerquote unter 2 %
Allgemein6 Monatesiehe unten
Baustellen3 Monate1 Jahr
Fertigungsstätten, Werkstätten oder ähnliche Bedingungen6 Monate1 Jahr
Büros oder ähnliche Bedingungen6 Monate2 Jahre

Prüfer ist eine Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person. Die Verlängerung setzt voraus, dass bei den vorangegangenen Prüfungen die Fehlerquote unter 2 Prozent lag und dies dokumentiert ist. Die Fehlerquote bezieht sich auf die geprüfte Gerätegruppe, nicht auf Einzelgeräte.

Wann Fristen verkürzt werden müssen

Die Gefährdungsbeurteilung kann kürzere Fristen ergeben als die Richtwerte. Typische Gründe:

  • Hohe mechanische Beanspruchung, etwa Handwerkzeuge im Dauereinsatz, Verlängerungsleitungen, die über Böden gezogen werden, oder Geräte, die häufig transportiert werden.
  • Feuchte, staubige oder chemisch belastete Umgebung.
  • Hohe Fehlerquote bei der letzten Prüfung. Liegt sie deutlich über 2 Prozent, ist eine Verlängerung ausgeschlossen und eine Verkürzung zu prüfen.
  • Ungeschulte oder wechselnde Nutzer, zum Beispiel Leihgeräte oder Geräte in Gemeinschaftsräumen.

Für Baustellen gilt zusätzlich, dass die Prüfung der Schutzmaßnahmen mit RCD monatlich erfolgt und der Benutzer die Prüftaste arbeitstäglich betätigt.

Erstprüfung, Wiederholungsprüfung und Dokumentation der Frist

Die Fristen aus den Tabellen betreffen die Wiederholungsprüfung. Davon zu unterscheiden ist die Erstprüfung: Neue Anlagen werden vor der ersten Inbetriebnahme nach DIN VDE 0100-600 geprüft, neue Geräte gelten mit der Herstellerprüfung als erstgeprüft. Nach Änderung oder Instandsetzung ist vor der Wiederinbetriebnahme erneut zu prüfen (DIN VDE 0701 bzw. DIN EN 50678 für Geräte).

Die festgelegte Frist gehört in die Dokumentation: in die Gefährdungsbeurteilung, in das Prüfprotokoll als nächster Prüftermin und auf die Prüfplakette am Gerät. Nach § 14 BetrSichV ist das Prüfergebnis aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Wer die Frist auf 1 oder 2 Jahre verlängert hat, sollte die zugrunde liegende Fehlerquote mit aufbewahren, weil sie die Begründung für die Abweichung vom Richtwert ist.

Prüfung in Oberhausen und Umgebung

Rittmann Technikservice prüft in Oberhausen, Essen, Duisburg, Mülheim und Bottrop. Bastian Rittmann prüft selbst, erstellt je Gerät ein Protokoll mit Messwerten und trägt den nächsten Prüftermin auf Protokoll und Plakette ein. Nach der Zählung erhalten Sie einen Festpreis, und rechtzeitig vor Fristablauf eine Erinnerung, damit keine Prüfung verpasst wird. Bestand und gewünschten Zeitraum können Sie über die Anfrage übermitteln. Einen Überblick über alle Prüfleistungen gibt die Seite DGUV V3 Prüfung Oberhausen.

Häufige Fragen

Wie oft muss eine DGUV V3 Prüfung im Büro gemacht werden?

Der Richtwert für ortsveränderliche Geräte beträgt 6 Monate. Liegt die Fehlerquote unter 2 Prozent, darf die Frist im Büro auf bis zu 2 Jahre verlängert werden. Die Festlegung erfolgt in der Gefährdungsbeurteilung.

Wie oft müssen ortsfeste Anlagen geprüft werden?

Der Richtwert beträgt 4 Jahre. In Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art nach DIN VDE 0100 Gruppe 700 gilt 1 Jahr.

Welche Frist gilt auf Baustellen?

Für ortsveränderliche Betriebsmittel 3 Monate, verlängerbar auf 1 Jahr bei Fehlerquote unter 2 Prozent. Die Schutzmaßnahmen mit RCD in nichtstationären Anlagen werden monatlich geprüft, die Prüftaste arbeitstäglich betätigt.

Sind die Fristen der DGUV V3 gesetzlich verbindlich?

Die Werte in den Tabellen 1A und 1B sind Richtwerte aus der Durchführungsanweisung. Verbindlich ist die Frist, die der Unternehmer in der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV festlegt. Die Richtwerte sind dafür der anerkannte Maßstab.

Was passiert, wenn die Frist überschritten ist?

Das Betriebsmittel gilt als nicht geprüft. Es sollte umgehend geprüft oder bis dahin nicht benutzt werden. Im Schadensfall fehlt der Nachweis, dass der Unternehmer seiner Prüfpflicht nachgekommen ist.

Stand: 2026-09-09. Fachliche Angaben nach den genannten Vorschriften und Normen, ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung und Ihre Gefährdungsbeurteilung.