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Ratgeber Rauchwarnmelder

Rauchmelder Wartungsprotokoll: Inhalte, Ablauf, PDF-Vorlage

DIN 14676 verlangt für Rauchwarnmelder eine jährliche Inspektion mit Sichtkontrolle und Funktionsprüfung. Das Wartungsprotokoll hält je Wohnung und je Gerät fest, wann was geprüft wurde, mit welchem Ergebnis und wann der nächste Termin ansteht. Es ist der Nachweis gegenüber Eigentümer, Mieter und Versicherung.

PrüfrhythmusJährlich nach DIN 14676
Je GerätTyp, Seriennummer, Einbaudatum, Ergebnis
AustauschSpätestens 10 Jahre nach Herstellung
VorlagePDF je Wohnung zum Ausdrucken
Wartungsprotokoll Rauchwarnmelder (PDF)Vorlage nach DIN 14676 je Wohnung, zum Ausdrucken

Was DIN 14676 für die jährliche Inspektion verlangt

DIN 14676 beschreibt die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen. Mindestens einmal im Jahr, in einem Abstand von etwa zwölf Monaten, ist jedes Gerät zu inspizieren. Die Prüfung umfasst:

  • Sichtkontrolle: Ist das Gerät beschädigt, verschmutzt oder überstrichen? Überstrichene Melder gelten als nicht mehr betriebsbereit, weil Farbe die Raucheintrittsöffnungen verschließt.
  • Umfeld: Ist der Bereich um den Melder frei? Kein Möbelstück, kein Vorhang, kein Regal im Abstand von 50 cm, keine neue Lampe daneben.
  • Raucheintrittsöffnungen: Sind die Öffnungen frei von Staub, Spinnweben oder Insekten?
  • Funktionsprüfung: Auslösen des Alarms über die Prüftaste. Der Melder muss hörbar reagieren.
  • Datum: Prüfdatum und Ergebnis werden festgehalten, und es wird geprüft, ob das Gerät die zehn Jahre Nutzungsdauer erreicht hat.

Wird ein Mangel festgestellt, ist er zu beheben: reinigen, neu positionieren oder Gerät tauschen. Auch das gehört ins Protokoll. Welche Räume ausgestattet sein müssen, steht im Beitrag Rauchmelderpflicht NRW.

Pflichtinhalte des Wartungsprotokolls

Ein brauchbares Protokoll beantwortet später ohne Rückfrage, welches Gerät in welchem Raum wann geprüft wurde. Diese Angaben gehören hinein:

AngabeWarum
Objekt und AdresseZuordnung bei mehreren Liegenschaften
Wohnung, Etage, LageEindeutige Zuordnung im Haus
RaumNachweis, dass alle Pflichträume abgedeckt sind
Gerätetyp und HerstellerErsatzbeschaffung, Rückrufe
SeriennummerEindeutige Identifikation je Gerät
Einbaudatum und HerstelldatumBerechnung des Austauschtermins nach 10 Jahren
PrüfdatumNachweis der Jahresfrist
ErgebnisIn Ordnung oder Mangel
Mängel und MaßnahmeWas festgestellt wurde und was getan wurde
PrüferName, bei Dienstleistern Firma
Nächster PrüfterminWiedervorlage
AustauschdatumSpätestens 10 Jahre nach Herstellung

Die Vorlage zum Herunterladen enthält genau diese Felder je Wohnung und bietet Platz für bis zu acht Geräte.

Wer bewahrt das Protokoll auf und wie lange?

DIN 14676 schreibt keine feste Aufbewahrungsdauer vor. Sinnvoll ist: Der Eigentümer oder die Hausverwaltung führt die Protokolle zentral, auch wenn Mieter die Prüfung selbst durchführen. Wir empfehlen, die Unterlagen mindestens über die gesamte Nutzungsdauer der Geräte plus die Zeit aufzubewahren, in der Ansprüche nach einem Brand geltend gemacht werden könnten. In der Praxis heißt das: Protokolle nicht vor dem Austausch der Geräte vernichten und danach weitere Jahre archivieren.

Bei der Betriebskostenabrechnung sind die Protokolle zudem der Beleg dafür, dass die abgerechnete Wartung tatsächlich stattgefunden hat.

Selbstwartung durch Mieter oder Dienstleister?

In NRW ist der unmittelbare Besitzer für die Betriebsbereitschaft zuständig, sofern der Eigentümer sie nicht übernimmt. Beide Wege sind möglich, unterscheiden sich aber im Ergebnis:

  • Selbstwartung durch Mieter: Kostenfrei für den Vermieter, aber ohne Kontrolle. Der Eigentümer weiß nicht, ob geprüft wurde, ob Geräte überstrichen sind oder ob ein Melder seit Jahren ohne Batterie hängt. Ein Protokoll entsteht nur, wenn der Mieter es ausfüllt und einreicht.
  • Dienstleister: Einheitlicher Ablauf, Protokoll je Wohnung und Gerät, Mängel werden direkt behoben, Austauschtermine werden überwacht. Die Kosten werden nach Wohnung gestaffelt abgerechnet.

Für Eigentümer mehrerer Wohnungen und für Hausverwaltungen ist der zweite Weg meist der einfachere, weil die Nachweispflicht zentral erfüllt wird. Details auf der Seite Rauchwarnmelder für Hausverwaltungen in Oberhausen.

Mieter nicht angetroffen: was ins Protokoll gehört

Nicht jeder Mieter ist beim angekündigten Termin zu Hause. Damit der Eigentümer nachweisen kann, dass er seiner Pflicht nachgekommen ist, wird auch der erfolglose Versuch dokumentiert:

  1. Datum und Uhrzeit des Termins sowie Art der Ankündigung (Aushang, Schreiben, Datum).
  2. Vermerk, dass die Wohnung nicht zugänglich war, im Protokoll je Wohnung.
  3. Hinterlassene Benachrichtigung mit Ersatztermin oder Kontaktmöglichkeit.
  4. Zweiter Termin und dessen Ergebnis.

Verweigert ein Mieter dauerhaft den Zutritt, sollte der Eigentümer das schriftlich festhalten und rechtlich prüfen lassen, welche Schritte möglich sind. Das Protokoll belegt in jedem Fall, dass die Wartung angeboten wurde.

Vorlage nutzen: so füllen Sie das Protokoll aus

Die PDF-Vorlage ist für eine Wohnung ausgelegt. Tragen Sie zuerst Objekt und Wohnung ein, dann je Zeile ein Gerät mit Raum, Typ, Seriennummer und Herstelldatum. Bei der jährlichen Prüfung ergänzen Sie Datum, Ergebnis und gegebenenfalls Mangel und Maßnahme. Das Austauschdatum errechnet sich aus dem Herstelldatum plus zehn Jahre. Bei mehreren Wohnungen drucken Sie die Vorlage je Wohnung aus und heften die Blätter je Objekt ab.

Wenn Sie die Prüfung nicht selbst durchführen möchten, übernehmen wir Prüfung, Protokoll und Terminüberwachung. Fragen dazu beantworten wir über Kontakt.

So läuft es mit Rittmann Technikservice

Bastian Rittmann prüft jede Wohnung selbst und erstellt das Protokoll je Gerät mit Seriennummer, Prüfergebnis und Austauschdatum. Sie erhalten einen Festpreis je Wohnung nach Zählung, die Termine stimmen wir mit Verwaltung und Mietern ab, nicht angetroffene Mieter werden dokumentiert und nachgeholt, Anfahrt in Oberhausen inklusive. Vor dem nächsten Jahrestermin und vor dem 10-Jahres-Austausch erinnern wir Sie. Jetzt anfragen.

Häufige Fragen

Wie oft müssen Rauchmelder geprüft werden?

Nach DIN 14676 einmal jährlich, in einem Abstand von etwa zwölf Monaten. Die Prüfung umfasst Sichtkontrolle, Umfeldkontrolle und Funktionsprüfung über die Prüftaste.

Was muss im Wartungsprotokoll stehen?

Objekt, Wohnung, Raum, Gerätetyp, Seriennummer, Einbau- und Herstelldatum, Prüfdatum, Ergebnis, festgestellte Mängel und Maßnahmen, Prüfer, nächster Termin und Austauschdatum nach zehn Jahren.

Ist die Prüftaste als Funktionsprüfung ausreichend?

Ja, DIN 14676 sieht die Funktionsprüfung über die Prüftaste vor. Ein Test mit Prüfspray ist nicht vorgeschrieben und kann bei manchen Geräten die Sensorkammer verschmutzen.

Wie lange muss ich Wartungsprotokolle aufbewahren?

Die Norm nennt keine Frist. Wir empfehlen, die Protokolle über die gesamte Nutzungsdauer der Geräte zu behalten und nach dem Austausch weitere Jahre zu archivieren, weil sie bei Versicherungsfällen und Betriebskostenabrechnungen als Beleg dienen.

Was tun, wenn der Mieter beim Termin nicht da ist?

Den Versuch mit Datum, Uhrzeit und Art der Ankündigung im Protokoll vermerken, eine Benachrichtigung mit Ersatztermin hinterlassen und den zweiten Termin ebenfalls dokumentieren. So ist belegt, dass die Wartung angeboten wurde.

Stand: 2026-09-09. Fachliche Angaben nach den genannten Vorschriften und Normen, ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung und Ihre Gefährdungsbeurteilung.