Was 2014 passiert ist
Bis 2014 gab es in Deutschland zwei getrennte Systeme der gesetzlichen Unfallversicherung: die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen der öffentlichen Hand. Beide hatten eigene Vorschriftenwerke mit eigenen Bezeichnungen. Die Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel hieß bei den Berufsgenossenschaften BGV A3, bei den Unfallkassen GUV-V A3. Inhaltlich waren beide nahezu gleich.
Nach dem Zusammenschluss zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurde das Vorschriften- und Regelwerk vereinheitlicht. Zum 1. Mai 2014 erhielten alle Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze eine neue Nummerierung. Aus der BGV A3 wurde die DGUV Vorschrift 3, aus der GUV-V A3 die DGUV Vorschrift 4. Die Umbenennung war formal: Der Vorschriftentext stammt weiterhin aus der Fassung von 1997, die Durchführungsanweisung mit den Tabellen zu den Prüffristen wurde übernommen.
BGV A3 Prüfung und DGUV V3 Prüfung: dasselbe
Weil die Anforderungen unverändert sind, bezeichnen "BGV A3 Prüfung" und "DGUV V3 Prüfung" denselben Vorgang: die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf ordnungsgemäßen Zustand nach § 5 der Vorschrift. Auch die Begriffe "UVV-Prüfung Elektro", "Elektroprüfung nach BGV A3" oder "Geräteprüfung nach VDE 0701-0702" meinen in der Regel dasselbe, jeweils aus einem anderen Blickwinkel: UVV ist der Oberbegriff für Unfallverhütungsvorschriften, VDE 0701-0702 ist die Norm, nach der die Geräteprüfung technisch durchgeführt wird.
Dass der alte Name bis heute verwendet wird, hat einen einfachen Grund: Die BGV A3 galt über Jahrzehnte, Plaketten, Prüfbücher, Ausschreibungen und Schulungsunterlagen tragen den Namen noch. Ein Angebot über eine "BGV A3 Prüfung" ist deshalb kein Hinweis auf veraltete Kenntnisse, solange nach den aktuellen Normen geprüft wird. Umgekehrt sollten Sie prüfen, ob ein Anbieter, der ausschließlich mit BGV A3 wirbt, die seit 2014 überarbeiteten Normen kennt, insbesondere DIN EN 50678 und DIN EN 50699 für die Geräteprüfung und die aktuellen Fassungen der DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100.
DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4: der Unterschied
Der einzige wesentliche Unterschied liegt im Geltungsbereich, nicht im Inhalt:
| DGUV Vorschrift 3 | DGUV Vorschrift 4 | |
|---|---|---|
| Frühere Bezeichnung | BGV A3 | GUV-V A3 |
| Träger | Gewerbliche Berufsgenossenschaften | Unfallkassen der öffentlichen Hand |
| Gilt für | Gewerbliche Betriebe, Handwerk, Industrie, Dienstleister, Praxen, Kanzleien | Kommunen, Behörden, Schulen, Kitas, Hochschulen, kommunale Betriebe |
| Inhalt | Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, § 5 Prüfpflicht | Inhaltlich gleich |
| Prüffristen | Richtwerte der Durchführungsanweisung | Gleiche Richtwerte |
Ein Elektrobetrieb in Oberhausen fällt unter die DGUV Vorschrift 3, eine städtische Schule in Oberhausen unter die DGUV Vorschrift 4. Der Prüfer arbeitet in beiden Fällen nach denselben Normen und mit denselben Grenzwerten. Für Hausverwaltungen, die gewerbliche und öffentliche Objekte betreuen, ändert sich am Prüfablauf nichts.
Abgrenzung zum E-CHECK
Der E-CHECK ist eine eingetragene Marke des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Er bezeichnet eine Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte durch Innungsbetriebe des Elektrohandwerks, technisch ebenfalls nach den VDE-Normen. Der Begriff ist kein Rechtsbegriff: Weder DGUV Vorschrift 3 noch BetrSichV verlangen einen E-CHECK, und ein E-CHECK-Siegel ist kein besserer Nachweis als ein Prüfprotokoll mit Messwerten von einer Elektrofachkraft.
Für den Betrieb heißt das: Entscheidend ist, dass eine qualifizierte Person nach den einschlägigen Normen prüft und die Ergebnisse vollständig dokumentiert. Ob die Leistung E-CHECK, DGUV V3 Prüfung oder BGV A3 Prüfung genannt wird, ist für die Erfüllung der Prüfpflicht ohne Bedeutung. Der E-CHECK richtet sich zudem stark an Privathaushalte, für die die DGUV Vorschrift 3 nicht gilt.
Was für den Betrieb praktisch folgt
Aus der Umbenennung ergibt sich keine neue Pflicht, aber ein guter Anlass, den eigenen Stand zu prüfen:
- Alte Plaketten und Prüfbücher bleiben gültig. Ein Protokoll von 2013 mit der Bezeichnung BGV A3 ist ein gültiger Nachweis für die damalige Prüfung. Ausgetauscht werden muss nichts.
- Interne Dokumente anpassen. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und Ausschreibungen sollten die aktuelle Bezeichnung DGUV Vorschrift 3 verwenden, damit Verweise auf das Regelwerk eindeutig bleiben.
- Prüfpflicht prüfen. Die eigentliche Frage ist nicht der Name, sondern ob alle ortsveränderlichen Betriebsmittel und ortsfesten Anlagen erfasst sind und ob die Fristen eingehalten werden. Viele Betriebe haben bei der Umstellung festgestellt, dass Verlängerungsleitungen, Ladegeräte und Küchengeräte nie in einer Geräteliste standen.
- Zuständigkeit klären. Wer für die Prüfung verantwortlich ist, welcher Prüfer beauftragt wird und wo die Protokolle liegen, sollte schriftlich festgehalten sein. Wer prüfen darf, erklärt der Artikel Wer darf DGUV V3 prüfen.
Prüfung in Oberhausen und Umgebung
Ob Sie die Leistung BGV A3 Prüfung oder DGUV V3 Prüfung nennen: Rittmann Technikservice prüft ortsveränderliche Betriebsmittel und ortsfeste Anlagen nach den aktuellen Normen in Oberhausen, Essen, Duisburg, Mülheim und Bottrop. Bastian Rittmann prüft selbst, übergibt je Gerät ein Protokoll, nennt nach Zählung einen Festpreis und erinnert vor Ablauf der nächsten Frist. Den Bestand melden Sie über die Anfrage, Details zur Leistung stehen auf der Seite DGUV V3 Prüfung Oberhausen.
Häufige Fragen
Gilt die BGV A3 noch?
Nicht unter diesem Namen. Seit dem 1. Mai 2014 heißt sie DGUV Vorschrift 3. Der Inhalt ist unverändert, die Prüfpflicht nach § 5 besteht wie zuvor.
Ist eine BGV A3 Prüfung dasselbe wie eine DGUV V3 Prüfung?
Ja. Beide Begriffe bezeichnen die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach derselben Unfallverhütungsvorschrift. Der alte Name wird nur aus Gewohnheit weiter verwendet.
Was ist der Unterschied zwischen DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4?
Nur der Geltungsbereich. Vorschrift 3 gilt für Betriebe, die bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft versichert sind, Vorschrift 4 für Einrichtungen der öffentlichen Hand bei den Unfallkassen. Inhalt und Prüffristen sind gleich.
Ist der E-CHECK Pflicht?
Nein. E-CHECK ist eine Marke des Elektrohandwerks für eine Prüfung nach VDE-Normen. Die Prüfpflicht aus DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV erfüllt jede Prüfung durch eine Elektrofachkraft mit vollständigem Protokoll, unabhängig von der Bezeichnung.
Muss ich alte Prüfplaketten mit BGV A3 austauschen?
Nein. Die Plakette dokumentiert die damalige Prüfung und bleibt bis zum nächsten Termin gültig. Bei der nächsten Prüfung wird sie ohnehin durch eine neue ersetzt.
Stand: 2026-09-09. Fachliche Angaben nach den genannten Vorschriften und Normen, ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung und Ihre Gefährdungsbeurteilung.
