<link rel="stylesheet" href="https://fonts.googleapis.com/css2?family=Space+Grotesk:wght@500;600;700&family=Inter:wght@400;500;600&family=IBM+Plex+Mono:wght@400;500&display=swap">
Ratgeber Wallbox

Ladeinfrastruktur im Fuhrpark: Was der Arbeitgeber prüfen lassen muss

Mit Elektro-Firmenwagen kommen drei Dinge in die Prüfpflicht des Arbeitgebers: die Wallboxen auf dem Betriebsgelände, die Ladekabel der Fahrzeuge und je nach Regelung die Wallbox beim Mitarbeiter zu Hause. Grundlage sind DGUV Vorschrift 3 und Betriebssicherheitsverordnung. Die Checkliste unten fasst die Punkte für Fuhrparkverantwortliche zusammen.

GeländeWallboxen als ortsfeste Betriebsmittel prüfen
FahrzeugLadekabel als ortsveränderliche Betriebsmittel
ZuhauseRegelung für die Wallbox beim Mitarbeiter treffen
NachweisGefährdungsbeurteilung und Prüfprotokolle
Checkliste Ladeinfrastruktur im Fuhrpark (PDF)Eine Seite, zum Abhaken und Ablegen bei der Gefährdungsbeurteilung

Wallboxen auf dem Betriebsgelände

Ladepunkte auf dem Firmenparkplatz sind Arbeitsmittel und ortsfeste elektrische Betriebsmittel. Sie werden vor Inbetriebnahme vom errichtenden Betrieb geprüft und danach wiederkehrend in der Frist, die die Gefährdungsbeurteilung festlegt. Orientierung ist ein Jahr, Abweichungen müssen fachlich begründet sein. Mehr dazu im Ratgeber Wie oft muss eine Wallbox geprüft werden.

Kommt eine zweite Wallbox dazu, ist das eine Änderung der Anlage. Ladeeinrichtungen müssen dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme mitgeteilt werden. Übersteigt die Summen-Bemessungsleistung aller Ladeeinrichtungen einer Kundenanlage 12 kVA, braucht es vorher seine Zustimmung (NAV § 19). Zwei Wallboxen mit je 11 kW liegen bereits darüber. Rittmann Technikservice übernimmt keine Anmeldung, bei der Prüfung wird aber festgehalten, ob die Unterlagen vorliegen.

Ladekabel der Firmenwagen

Abnehmbare Typ-2-Ladekabel, Notladekabel für die Haushaltssteckdose und mobile Ladegeräte sind ortsveränderliche Betriebsmittel. Sie werden entsprechend ihrer Bauart und Herstellerangaben geprüft, einschließlich der kabelspezifischen Steuer- und Schutzfunktionen. Orientierung sind 6 Monate, abhängig von Beanspruchung und Herstellerangabe. In der Praxis fallen sie bei der Prüfung der Betriebsmittel oft heraus, weil sie im Fahrzeug liegen. Einfachste Lösung: Kabel zum Prüftermin einsammeln oder Fahrzeuge an einem Tag auf dem Gelände haben.

Die Wallbox beim Mitarbeiter zu Hause

Wird die Wallbox als Arbeitsmittel bereitgestellt oder ihre Verwendung für die Arbeit gestattet, muss der Arbeitgeber die sichere Verwendung beurteilen und erforderliche Prüfungen organisieren. Eigentum allein entscheidet nicht. Für das Laden zu Hause sind Nutzung, Zugang, Verantwortlichkeiten und Nachweise konkret zu klären und in der Dienstwagenregelung festzuhalten, zum Beispiel mit einem Prüfprotokoll als Nachweis.

Die Abrechnung des Ladestroms mit dem Mitarbeiter ist eine eigene Frage mit Anforderungen an Zähler und Eichrecht. Sie gehört nicht zur elektrischen Prüfung und sollte mit Steuerberatung und Zählerlieferant geklärt werden.

Checkliste für Fuhrparkverantwortliche

  1. Liste aller Ladepunkte mit Standort, Hersteller, Modell, Leistung und Datum der Inbetriebnahme.
  2. Erstprüfungsprotokolle und Bestätigung der Mitteilung an den Netzbetreiber ablegen. Anwendbarkeit von § 14a EnWG prüfen: grundsätzlich bei nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit Anschluss an das Niederspannungsnetz und mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung und Inbetriebnahme ab 1. Januar 2024, Bestandsregelungen beachten, erforderliche Unterlagen ablegen.
  3. Prüffrist je Ladepunkt in der Gefährdungsbeurteilung festlegen und begründen, Orientierung 1 Jahr.
  4. Ladekabel und mobile Ladegeräte je Fahrzeug erfassen und in die Betriebsmittelprüfung aufnehmen.
  5. Regelung für Wallboxen bei Mitarbeitenden treffen: Bereitstellung, Nutzung, Prüfnachweis, Meldung von Schäden.
  6. Unterweisung: Sichtkontrolle von Kabel und Stecker vor dem Laden, beschädigte Kabel nicht benutzen.
  7. Prüftaste des Fehlerstromschutzschalters nach Herstellerangabe betätigen und vermerken.
  8. Termin für die nächste Prüfung eintragen, Erinnerung einrichten.

Die Checkliste steht unten als PDF zum Ausdrucken bereit.

So bereiten Sie den Prüftermin vor

  • Ansprechperson vor Ort und Zugang zu Verteilung und Ladepunkten.
  • Vorhandene Protokolle, Herstellerunterlagen und die Bestätigung des Netzbetreibers bereitlegen.
  • Ladekabel aus den Fahrzeugen einsammeln oder Fahrzeuge an diesem Tag auf dem Gelände haben.
  • Ladeunterbrechung während der Prüfung mit den Nutzern abstimmen.

Prüfung in Oberhausen und Umgebung

Rittmann Technikservice prüft AC-Wallboxen, Ladekabel und die übrigen Betriebsmittel in einem Termin und übergibt ein Protokoll je Ladepunkt und je Kabel. Einsatzgebiet sind Oberhausen, Essen, Duisburg, Mülheim und Bottrop. Details auf der Seite Wallbox-Prüfung, Anfrage über das Anfrageformular.

Häufige Fragen

Muss der Arbeitgeber die private Wallbox des Mitarbeiters prüfen?

Entscheidend ist nicht das Eigentum, sondern ob die Wallbox als Arbeitsmittel bereitgestellt oder ihre Verwendung für die Arbeit gestattet wird. Dann muss der Arbeitgeber die sichere Verwendung beurteilen und Prüfungen organisieren. Die Details gehören in die Dienstwagenregelung.

Müssen Ladekabel separat geprüft werden?

Abnehmbare Ladekabel und mobile Ladegeräte ja, sie sind ortsveränderliche Betriebsmittel. Ein fest an der Wallbox angeschlagenes Kabel wird mit der Wallbox geprüft. Praktisch ist beides im selben Termin.

Brauchen wir für eine zweite Wallbox eine Genehmigung?

Ladeeinrichtungen sind dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme mitzuteilen. Liegt die Summen-Bemessungsleistung aller Ladeeinrichtungen über 12 kVA, ist vorher seine Zustimmung nötig. Das betrifft schon zwei Wallboxen mit je 11 kW. Welche Unterlagen nötig sind, richtet sich nach dem Verfahren des Netzbetreibers. Installation und Anschluss übernimmt ein eingetragener Installationsbetrieb.

Stand: 2026-10-23. Fachliche Angaben nach den genannten Vorschriften und Normen, ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung und Ihre Gefährdungsbeurteilung.