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Ratgeber Wallbox

Wie oft muss eine Wallbox geprüft werden?

Eine feste gesetzliche Prüffrist für Wallboxen gibt es nicht. Im Betrieb muss der Arbeitgeber Wallboxen und Ladekabel wiederkehrend prüfen lassen und die Frist in der Gefährdungsbeurteilung festlegen. Orientierung ist der Jahresrichtwert der DGUV Vorschrift 3 für Anlagen besonderer Art, zu denen Ladeanlagen gehören. Für ausschließlich privat genutzte Wallboxen gibt es keine allgemeine Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung.

BetriebPrüfpflicht nach DGUV V3 und BetrSichV
FristLegt der Betreiber per Gefährdungsbeurteilung fest
Orientierung1 Jahr, Abweichung fachlich begründen
PrivatKeine feste Frist, Erstprüfung und sicherer Betrieb bleiben Pflicht
Werkzeug

Prüffristen-Rechner nach DGUV Vorschrift 3

Bereich wählen, Datum der letzten Prüfung eintragen, nächsten Prüftermin ablesen. Richtwerte, die konkrete Frist legt Ihre Gefährdungsbeurteilung fest.

Prüffrist6 Monate
Nächste PrüfungDatum eintragen

Bei Fehlerquote unter 2 % bis maximal 24 Monate.

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Prüfpflicht im Betrieb

Eine Wallbox auf dem Firmengelände ist ein Arbeitsmittel und ein ortsfestes elektrisches Betriebsmittel. Nach DGUV Vorschrift 3 und Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber sie vor der ersten Inbetriebnahme und danach in Abständen prüfen lassen. Die DGUV Vorschrift 3 formuliert den Maßstab in § 5: Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

Eine feste Zahl steht dort nicht. Der Betreiber legt die Frist in seiner Gefährdungsbeurteilung fest und berücksichtigt dabei Nutzungshäufigkeit, Zugänglichkeit, Umgebung und Herstellerangaben. Ladekabel gewerblich genutzter Fahrzeuge sind ebenfalls wiederkehrend zu prüfen, auch sie gelten als Arbeitsmittel.

Orientierungswerte und was die Frist beeinflusst

Die Prüffrist legt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung fest. Für Ladeanlagen ist der Jahresrichtwert für Anlagen besonderer Art zu berücksichtigen. Nutzung, Umgebung, Herstellerangaben und bisherige Prüfergebnisse können eine andere, fachlich begründete Frist erfordern.

PrüflingOrientierungWas für eine kürzere oder andere Frist spricht
Wallbox oder AC-Ladesäule im Betrieb1 JahrNutzung durch Kunden oder Besucher, Außenbereich, Anfahrgefahr, Mängel bei der letzten Prüfung, Herstellerangabe
Ladekabel und mobile Ladegeräte6 Monatetägliche Nutzung, Lagerung im Fahrzeug, Beschädigungen, Herstellerangabe
Prüftaste des Fehlerstromschutzschaltersnach HerstellerangabeBetätigung durch den Betreiber, Ergebnis vermerken

Viele Hersteller empfehlen in ihren Anleitungen eine jährliche Prüfung. Eine längere Frist ist nur mit fachlicher Begründung in der Gefährdungsbeurteilung vertretbar, etwa auf Grundlage mehrerer mängelfreier Prüfungen.

Erstprüfung vor Inbetriebnahme

Vor der ersten Nutzung wird jede Ladeeinrichtung vom errichtenden Betrieb nach DIN VDE 0100-600 geprüft und dokumentiert. Fehlt dieses Protokoll, bewertet eine Prüfung im laufenden Betrieb den aktuellen Zustand. Sie ersetzt keinen Nachweis über die frühere ordnungsgemäße Errichtung. Fehlende Unterlagen und gegebenenfalls nötige ergänzende Prüfungen werden dokumentiert, danach wird die nächste Frist festgelegt.

Private Wallbox

Für ausschließlich privat genutzte, nicht öffentlich zugängliche Wallboxen besteht keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung mit festem Intervall. Die fachgerechte Erstprüfung und der sichere Betrieb bleiben erforderlich. Wird die Wallbox betrieblich genutzt, etwa für einen Dienstwagen, ist das gesondert zu beurteilen. Sinnvoll ist eine Prüfung in diesen Fällen:

  • Der Fehlerstromschutzschalter löst beim Laden aus oder die Ladung bricht ab.
  • Gehäuse, Ladekabel oder Stecker sind beschädigt, etwa nach Anfahren oder Unwetter.
  • Die Gewährleistung endet bald und ein Mangel soll vorher dokumentiert sein.
  • Haus oder Wallbox wurden gekauft und es liegt kein Protokoll vor.

Was dabei gemessen wird, beschreibt die Seite Wallbox-Prüfung in Oberhausen.

Frist berechnen

Der Rechner oben enthält Orientierungswerte für Wallboxen und Ladekabel. Tragen Sie das Datum der letzten Prüfung ein, dann zeigt er den nächsten Termin. Maßgeblich ist die Frist aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung, Abweichungen müssen fachlich begründet sein. Rittmann Technikservice prüft Wallboxen und Ladekabel in Oberhausen, Essen, Duisburg, Mülheim und Bottrop und erinnert vor Ablauf der nächsten Frist. Prüfung anfragen.

Häufige Fragen

Muss eine Wallbox jedes Jahr geprüft werden?

Nicht zwingend, aber ein Jahr ist die Orientierung. Im Betrieb legt der Arbeitgeber die Frist in der Gefährdungsbeurteilung fest und berücksichtigt dabei den Jahresrichtwert für Anlagen besonderer Art und die Herstellerangaben. Für ausschließlich privat genutzte Wallboxen gibt es keine feste Frist.

Gilt die DGUV V3 auch für die Wallbox beim Mitarbeiter zu Hause?

Wird die Wallbox als Arbeitsmittel bereitgestellt oder ihre Verwendung für die Arbeit gestattet, muss der Arbeitgeber die sichere Verwendung beurteilen und erforderliche Prüfungen organisieren. Eigentum allein entscheidet nicht. Die Ladekabel des Dienstwagens gehören in die Prüfung der Arbeitsmittel.

Muss eine Wallbox gewartet werden?

Prüfung und Wartung sind zwei verschiedene Dinge. Die Prüfung stellt fest, ob die Schutzmaßnahmen wirksam sind. Wartung nach Herstellerangabe, etwa Software-Updates, Reinigung oder Tausch von Verschleißteilen, kann zusätzlich vorgesehen sein. Was der Hersteller verlangt, steht in der Betriebsanleitung.

Wer darf eine Wallbox prüfen?

Eine Elektrofachkraft mit Erfahrung in der Prüfung von Ladeeinrichtungen, im Betrieb eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203. Für Ladekabel dürfen nach DGUV-Fachbereich auch entsprechend qualifizierte Hochvolt-Fachkräfte aus dem Kfz-Bereich prüfen.

Was passiert, wenn die Wallbox nicht geprüft wurde?

Im Schadensfall fehlt der Nachweis, dass der Arbeitgeber seiner Prüfpflicht nachgekommen ist. Das kann Folgen gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherer haben. Eine nachgeholte Prüfung bewertet den aktuellen Zustand, sie heilt das frühere Versäumnis nicht. Danach wird die nächste Frist festgelegt.

Stand: 2026-10-23. Fachliche Angaben nach den genannten Vorschriften und Normen, ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung und Ihre Gefährdungsbeurteilung.